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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Ausmaß des (kleinen) Pendlerpauschales bei Teilzeitbeschäftigung
Der UFS stellt in dieser Entscheidung gleichheitsrechtliche Überlegungen zu einem an zwei Tagen pro Woche beschäftigten Teilzeitarbeitnehmer und einem Teleworker, der an zwei Tagen pro Woche in der Betriebsstätte des Arbeitgebers tätig ist, an. Auch bei einer Teilzeitbeschäftigung (im Umfang von 2 Tagen pro Woche) sind für die Beurteilung der Tatbestandsvoraussetzung „ überwiegend im Lohnzahlungszeitraum “ nicht die konkreten Arbeitstage maßgebend, sondern es ist in zeitlicher Hinsicht darauf abzustellen, ob im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen, und damit „überwiegend“, die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung zurückgelegt wird. Da dies im vorliegenden Fall nur für vier Monate vorliegt, kann das (kleine) Pendlerpauschale im Ausmaß von € 210,– (€ 630,– / 12 x 4) als Werbungskosten geltend gemacht werden (-I/12).
Anmerkung: Derartige Diskussionen mit der Finanzverwaltung wird es wohl angesichts der rückwirkend mit eingeführten Drittel-Pendlerpauscha...