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GesRZ 5, Oktober 2015, Seite 283

Begutachtungsentwurf zum Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

Anfang September veröffentlichte das BMJ in Umsetzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher, ABl L 60 vom , S 34, den Begutachtungsentwurf für ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Hypothekar- und Immobilienkreditverträge und S. 284 sonstige Kreditierungen zu Gunsten von Verbrauchern (Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz – HIKrG) erlassen wird und das Verbraucherkreditgesetz geändert wird. Eckpunkte der Reform sind folgende:

  • Anwendungsbereich: Der Anwendungsbereich umfasst Kreditverträge, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen werden und die durch eine Hypothek besichert werden. Ebenfalls miteinbezogen sind Kredite, die dem Erwerb einer Liegenschaft dienen, unabhängig von einer hypothekarischen Besicherung.

  • Erweiterte Informationspflichten: Abseits der Standardinformationen an Verbraucher im Rahmen von Werbeangeboten, bestehen umfassende vorvertragliche Informationspflichten des Kreditgebers (bzw Kreditvermittlers), die anhand eines standardisierten Formulars zu erfüllen sind; zudem bedarf es stets allgemeiner Informationen über Kreditverträge.

  • Angebotsbindung: Das Angebot ...

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