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PV-Info 9, September 2012, Seite 18

Dienstvertrag neben Werkvertrag: Ja, geht denn das?

Christa Kocher

Bereits mehrfach hat der VwGH ausgeführt, dass ein abhängiges Dienstverhältnis und ein freies Dienstverhältnis bzw ein Werkvertragsverhältnis zu einem Dienstgeber durchaus nebeneinander bestehen können. Für die Bejahung einer rechtswirksamen Trennung solcher Rechtsverhältnisse kommt es entscheidend auf den Parteiwillen, die objektive Trennbarkeit und auf Überlegungen unter dem Gesichtspunkt arbeitsrechtlicher Schutzprinzipien an ( ).

Sachverhalt

Eine Steuerberatungskanzlei schloss mit einer Dienstnehmerin einen Dienstvertrag, der nichtselbständige Kanzlei- bzw Verwaltungstätigkeit beinhaltete. Arbeitsort waren die Kanzleiräumlichkeiten des Dienstgebers. Daneben wurde ein Werkvertrag über selbständige Buchhaltungstätigkeiten außerhalb der Kanzleiräumlichkeiten vereinbart.

Entscheidung des VwGH

Ein Dienstnehmer erbringt seine Leistungen dem Dienstgeber nicht schon deshalb außerhalb eines Dienstverhältnisses, weil der Dienstgeber einen „Werkvertrag“ behauptet. Die selbständige Tätigkeit des Dienstnehmers muss sich deutlich von seinen gegenüber dem Dienstgeber sonst erbrachten Leistungen abheben und für sich allein zumindest überwiegend die Merkmale einer...

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