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Gewerbliche Tätigkeit neben einem Dienstverhältnis?
Kann ein Arbeitnehmer von demselben Vertragspartner neben einer nichtselbständigen Tätigkeit als Installateur gelegentliche Vermittlungsprovisionen erhalten? Ja, wie der VwGH sachverhaltsbezogen in folgendem Fall entschieden hat ( ).
Sachverhalt
Installateure eines Installationsunternehmens hatten unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf eine Vermittlungsprovision:
Sie konnten freiwillig außerhalb ihrer Dienstzeit den Kontakt zwischen ihrem Arbeitgeber und den neuen Kunden herstellen.
Der Arbeitgeber musste dadurch einen Auftrag erhalten.
Der angeworbene Kunde musste die Rechnung bezahlen.
Diese Provisionen wurden vom Arbeitgeber nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit qualifiziert und damit nicht dem Lohnsteuerabzug unterworfen, was vom Finanzamt im Rahmen einer GPLA beanstandet wurde.
Erkenntnis des VwGH
Ein Steuerpflichtiger kann grundsätzlich gegenüber ein und demselben Vertragspartner als Arbeitnehmer und als Gewerbetreibender tätig werden, sofern sich S. 26 die Tätigkeitsbereiche und die Umstände der Tätigkeitserbringung deutlich voneinander unterscheiden. Eine selbständige Tätigkeit ist nur dann der nichtselbständigen Haupttätigkeit zuzuordnen...