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PV-Info 6, Juni 2013, Seite 21

Taggeld für Bezirksleiter

Martin Kuprian

Im Verfahren vor dem UFS war die Steuerpflicht von an diverse Arbeitnehmer ausbezahlten Taggeldern strittig ( ).

Im Unternehmen des Arbeitgebers ist das österreichische Bundesgebiet intern in drei Verkaufsbezirke gegliedert, die jeweils von einem „Verkaufsleiter“ geführt werden. Die Verkaufsbezirke untergliedern sich in Bereiche, die jeweils einem „Bezirksleiter“ zugewiesen sind. In den Verantwortungsbereich eines Bezirksleiters fallen die Filialen im Bezirk, er ist Vorgesetzter der Filialmitarbeiter. Der Bezirksleiter ist dem jeweiligen Verkaufsleiter direkt unterstellt.

Aufgaben eines Bezirksleiters

Ein Bezirksleiter hat eine Mehrzahl von Filialen zu betreuen, die je nach Bezirk bis zu 140 Straßenkilometer voneinander entfernt liegen können. Die Bezirksleiter haben diese Filialen regelmäßig vor Ort zu „besuchen“ und zu überprüfen. Aufgabe eines Bezirksleiters ist somit die laufende Kontrolle der ihm unterstellten Filialen. Die Kontrolltätigkeiten umfassen administrative Belange sowie die Gewährleistung der Einhaltung aller unternehmensinternen Anweisungen und gesetzlichen Bestimmungen (wie zB Kontrolle der Umsatzziele und sonstigen wirtschaftlichen Vorg...

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