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GesRZ 5, Oktober 2015, Seite 281

Die fast vergessenen Inhaber von Schuldverschreibungen

Susanne Kalss

Haarschnitte haben bei öffentlichen Schuldnern ebenso Saison wie bei Kreditinstituten und davon abgeleiteten Einrichtungen. Das Styling zum Nachteil der Anleihegläubiger und deren Einbindung in das Risiko der mangelnden Rückzahlung wird durch gesetzliche Sonderregelungen (HaaSanG, BaSAG) oder darauf gründende hoheitliche Maßnahmen erreicht.

Spektakuläre Zusammenbrüche von Industrieunternehmen, die Anleihen emittierten, lenken nunmehr auch den Blick auf den allgemeinen Regelungsrahmen von Schuldverschreibungen, die von privaten Unternehmen ausgegeben werden. Corporate Bonds erfreuen sich seit einiger Zeit großer Beliebtheit. Namen wie A-Tec, Alpine oder jüngst auch Teakholz sowie Globe-Invest zeigen die Bedeutung der Anleihefinanzierung und zugleich ihre mangelnde Krisenresistenz. Insolvenzen mehrerer großer Unternehmen und die mangelnde Rückzahlung der Anleihen an private und institutionelle Anleger ziehen die Aufmerksamkeit des Kapitalmarkts auf 140 Jahre alte Gesetze, das Kuratorengesetz 1874 und das Kuratorenergänzungsgesetz 1877. Bekanntlich hatte die Wiener Börse Ende der 60er-Jahre und Anfang der 70er-Jahre des 19. Jahrhunderts geboomt, ehe in der Blase der Wiener Weltausstell...

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