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Nachzahlung einer Provision und Pflichtveranlagung
Führt eine Aufrollung im Rahmen der Lohnverrechnung aufgrund erst nachträglich feststehender Bezugsansprüche zu einem Pflichtveranlagungstatbestand, wenn im Zahlungszeitpunkt bereits Bezüge aus einem neuen Dienstverhältnis zufließen? In seiner Entscheidung vom , RV/0163-I/11 , hatte der UFS diesen in der Lohnverrechnungspraxis häufigen Sachverhalt zu würdigen.
Sachverhalt
Im Jahr 2010 stand die Steuerpflichtige von 1. 1. bis 28. 2. bei einer Firma als Angestellte in einem Dienstverhältnis . Mit der Endabrechnung Ende Februar 2010 wurden der laufende Bezug für Februar 2010, anteilige Sonderzahlungen sowie offene Urlaubsersatzleistungen, die sozialversicherungsrechtlich eine Verlängerung der Pflichtversicherung bis bewirkt haben, abgerechnet und überwiesen. Der aus dieser Abrechnung resultierende Nettogehaltsbetrag langte am auf dem Konto der Arbeitnehmerin ein.
Zudem bestand noch Anspruch auf Provisionen aus getätigten Umsätzen . Diese waren jeweils mit Ende des Anfallsmonats fällig. Da die Lohnverrechnung im Unternehmen immer zwischen dem 20. bis 25. des Monats gemacht wurde, die Provisionen aber erst am Ende des Abrechnungszeitraums (= Monat) berechnet werden konnten, wurden dies...