Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Konkurrenzklausel bei Arbeitnehmern mit Provisionseinkünften
Der folgende Beitrag beschäftigt sich damit, ob bei der Berechnung der Entgeltgrenze für die Wirksamkeit einer Konkurrenzklausel auch die durchschnittlichen Provisionen eines Arbeitnehmers miteinzubeziehen sind.
Wesen der Konkurrenzklausel
Die Vereinbarung einer Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht unmittelbar zu einem Konkurrenten des Arbeitgebers wechselt. Dadurch soll verhindert werden, dass der Arbeitnehmer das besondere Know-how und die Kundenkontakte unmittelbar beim Mitbewerber verwertet. Gerade bei Arbeitnehmern, die im Vertrieb tätig sind (Innen- und/oder Außendienst) und somit direkte Ansprechpartner der Kunden sind, hat der Arbeitgeber ein erhebliches Interesse daran, dass der „fliegende Wechsel“ zum Konkurrenzunternehmen unterbunden bzw zumindest erheblich erschwert wird.
Entgeltgrenze als Wirksamkeitsvoraussetzung
Wie bereits mehrfach berichtet ( Morgenstern , PV-Info 6/2007, Seite 31 f; PV-Info 12/2009, Seite 30 f; PV-Info 12/2010, Seite 19 f), sind Konkurrenzklauseln seit einigen Jahren nur mehr dann rechtswirksam, wenn der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses e...