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PV-Info 10, Oktober 2012, Seite 18

Abfertigung trotz Arbeitnehmerkündigung

Andreas Gerhartl

Während bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung (grundsätzlich) kein Abfertigungsanspruch besteht, steht dem Arbeitnehmer bei berechtigtem vorzeitigen Austritt die Abfertigung zu. Das wirft zum einen das Problem der Abgrenzung zwischen Kündigung und vorzeitigem Austritt auf; zum anderen besteht von diesem Grundsatz dann eine Ausnahme, wenn der Arbeitnehmer zum vorzeitigen Austritt berechtigt ist und dem Arbeitgeber gegenüber klarstellt, dass er die – für diesen schonendere – Beendigung durch Kündigung wählt.

Vorzeitiger Austritt trotz scheinbarer Kündigung

Wenn eine nach außen hin als Kündigung erscheinende Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer in Wahrheit (ohnehin) ein durch wichtige Gründe begründeter vorzeitiger Austritt ist, steht dem Arbeitnehmer die Abfertigung zu (zB ; , 9 ObA 7/92 ; , 8 ObA 85/06t ). Dieses Abgrenzungsproblem zwischen Kündigung und vorzeitigem Austritt stellt sich insbesondere, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zwar nicht mit sofortiger Wirksamkeit beendet, aber auch nicht die gesamte Kündigungsfrist einhält. In diesem Fall kämen sowohl ein vorzeitiger Austritt als auch...

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