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Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Vortragenden nach innerstaatlichem Recht
Gastbeitrag von Mag. Irina Prinz
Wenngleich der Bereich der Vortragenden im Steuer- und Sozialversicherungsrecht trotz jahrelanger Weiterentwicklung durch Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und Literatur nach wie vor ungeklärte Fragestellungen beinhaltet und die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Einstufung von Vortragenden letztlich nur einzelfallbezogen erfolgen kann, ist es dennoch möglich, gewisse Grundsätze für diesen Bereich aufzustellen.
Grundsätzliches
Die Einstufung von Vortragenden hat für die Bereiche Steuerrecht , Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht prinzipiell separat zu erfolgen. Jedes der Rechtsgebiete enthält eigene Bestimmungen zu Beschäftigungsverhältnissen im Allgemeinen bzw zur Behandlung von Vortragenden im Speziellen. Vor allem das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht weisen aufgrund eines gesetzlichen Verweises sowie ähnlicher höchstgerichtlicher Judikatur Überschneidungen auf. Arbeitsrechtliche Vorschriften können an dieser Stelle nur ergänzend am Rande besprochen werden.
S. 111. Steuerrecht
§ 25 Abs 1 Z 1 EStG
Steuerrechtlich ist zunächst zu prüfen, ob der Vortragende in einem (echten) Dienstverhältni...