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Neuerungen im Fragen-Antworten-Katalog zum BMSVG
Gastbeitrag von Mag. Alexandra Fürst
Mit wurde der „Fragen-Antworten-Katalog“ des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger zum BMSVG in fünf Punkten ergänzt. Im Folgenden finden Sie die Neuerungen mit Stand per . Den gesamten Fragen-Antworten-Katalog können Sie unter: www.sozialversicherung.at (Pfad: Service/Für Dienstgeber und Unternehmer/Grundlagen A–Z/B/Betriebliche Vorsorge/BMSVG Fragen-Antworten-Katalog) abrufen.
Anwendungsbereich
Die Änderung in Nr 19.1 betrifft den allgemeinen Anwendungsbereich (§§ 1, 49 und 62 BMSVG). Darin wird nunmehr klargestellt, dass in den Anwendungsbereich des BMSVG alle Bundesbediensteten fallen, die keine Beamten sind. Somit ist das BMSVG auch auf Verwaltungspraktikanten im öffentlichen Dienst anzuwenden. Für Vertragsbedienstete des Bundes wird die Geltung des BMSVG bereits in § 35 VBG angeordnet. Rechtspraktikanten unterliegen weiterhin nicht dem BMSVG.
Bemessungsgrundlage – Allgemeines (§ 6 BMSVG)
Nr. 53.2 betrifft den Jahreslohnzettel, und zwar in Bezug auf das BV-Feld „Beitragsgrundlage inkl. Sonderzahlungen“ . Es stellt sich die Frage, welche Beitragsgrundlage im Feld BV im Fall pauschalierter Sonderzahlungen einzutragen ist.
Feststellung im Fragen-Antworten-Katalog: Es ist immer vom tatsächlichen Entgelt un...