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GesRZ 6, Dezember 2018, Seite 351

Zur Rechtsmittellegitimation der Stifterin

§ 2 Abs 1 Z 3 AußStrG

Art 6 EMRK

§§ 27 und 33 Abs 3 PSG

Hat das Firmenbuchgericht die Eintragung der vom Vorstand der Privatstiftung angemeldeten Änderung der Stiftungserklärung durch die Stifterin wegen inhaltlicher Unzulässigkeit der verfügten Änderungen abgewiesen, so ist die Stifterin gegen diesen Beschluss rechtsmittelberechtigt.

(OLG Innsbruck 3 R 39/18m; LG Innsbruck 62 Fr 581/18a)

Im Firmenbuch ist die H. Privatstiftung eingetragen. Nach der Stiftungserklärung bestehen zwei Hauptstifter und sieben Nebenstifter. Die Revisionsrekurswerberin ist eine der beiden Hauptstifter; der andere Hauptstifter ist im Jahr 2015 verstorben. Zugunsten der Revisionsrekurswerberin besteht ein umfassendes Änderungsrecht.

Am beantragten die drei Vorstandsmitglieder der Privatstiftung die Eintragung einer von der Revisionsrekurswerberin verfügten Änderung der Stiftungsurkunde, wobei sie eine kritische Stellungnahme von sechs der sieben Nebenstifter, die auf die teilweise Gesetzwidrigkeit der vorgenommenen Änderungen hinwies, anschlossen. Am übermittelte die Privatstiftung eine weitere kritische Stellungnahme zu den von der Hauptstifterin beschlossenen Änderungen.

  • Das Erstgericht wies das Ei...

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