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PV-Info 7, Juli 2013, Seite 15

„Jobticket“ und Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln

Monika Kunesch

Das Jobticket stößt bei Arbeitnehmern (naturgemäß) auf hohe Resonanz – unter den Arbeitgebern herrscht allerdings (noch) Unsicherheit bezüglich der steuerlichen Voraussetzungen, die für die Abgabenbefreiung (nicht steuerbarer Bezug) einzuhalten sind. Das BMF-010222/0059-VI/7/2013, die Voraussetzungen dafür erläutert.

Keine Bindung an das Pendlerpauschale

Das Jobticket kann ab allen Arbeitnehmern, unabhängig vom Anspruch auf ein Pendlerpauschale, abgabenfrei zur Verfügung gestellt werden, das bedeutet, es ist kein geldwerter Vorteil, kein Sachbezug, anzusetzen.

Voraussetzungen

Dem Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber für die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung eine Streckenkarte zur Verfügung gestellt. Eine Netzkarte wird nur dann akzeptiert, wenn vom öffentlichen Verkehrsunternehmen keine Streckenkarte angeboten wird oder die Netzkarte höchstens den Kosten einer Streckenkarte entspricht. Es ist ab 2013 nicht mehr notwendig, dass die Strecken- bzw Netzkarte nicht übertragbar sein darf.

Beispiel

Für die Jahresnetzkarte der Wiener Linien, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit Wohnsitz und Arbeitsstätte in Wien überlässt, ist kein Sachbezug an...

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