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Änderungen im Gleichbehandlungsrecht
Durch BGBl I 107/2013, ausgegeben am , wurden unter anderem das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), das BEinstG und das AVRAG per novelliert. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Änderungen im Geltungsbereich
Die Reichweite des Diskriminierungsverbots beschränkt sich nicht mehr (wie bisher) „bloß“ auf den Zugang zur Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung und Umschulung einschließlich der praktischen Berufserfahrung, sondern erstreckt sich nunmehr auf alle Formen und Ebenen dieser Ausbildungen (§§ 1 Abs 1 Z 2, 16 Abs 1 Z 2 GlBG, 7a Abs 1 Z 2 BEinstG). Nicht erfasst ist jedoch die inhaltliche Beurteilung von Prüfungen (Erläuterungen zur Regierungsvorlage 2300 BlgNR 24. GP, 2). In diesem Fall können nur die Umstände der Prüfung auf eine Diskriminierung hin überprüft werden (zB Belästigung anlässlich der Prüfung).
Weiters wurde der Diskriminierungsschutz zur Klarstellung über den Zugang zu selbständiger Tätigkeit hinaus explizit auf alle jene Bereiche ausgedehnt, die vom Geltungsbereich der Selbständigen-Gleichbehandlungsrichtlinie (RL 2010/41/EU) erfasst sind, nämlich die Gründung, Einrichtung oder Erweiterung eines Unternehmens bzw die Aufnahme oder Ausweitung jeglicher anderen Art von selbständiger Tätigkeit (§§ 1 Abs 1 Z 4, 16 Abs 1 Z 4 GlBG, § 7a Abs 1 Z 4 BEinstG).
Ebenfalls ...