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PV-Info 8, August 2012, Seite 27

Zum Thema Betriebsstätte

Petra Vrignaud

EAS 3277 vom : Grenzüberschreitendes Telearbeits­verhältnis

Eine Arbeitnehmerin einer österreichischen GmbH übersiedelt aus privaten Gründen nach Deutschland, wobei sie die Tätigkeit für ihren bisherigen Arbeitgeber weiterhin in Form von Heimarbeit aus Deutschland ausübt. In der daraufhin veröffentlichten EAS hat das BMF dabei zu mehreren Themenbereichen Stellung genommen:

1. Keine Betriebsstättenbegründung durch Telearbeit: Am Wohnsitz des Arbeitnehmers ausgeübte Telearbeit begründet für sich gesehen keine Betriebsstätte des Arbeitgebers am Wohnort des Arbeitnehmers. Die Zuteilung des Besteuerungsrechts (im konkreten Fall nach dem DBA Deutschland) erfolgt in diesem Fall nach dem Tätigkeitsort (hier: Deutschland; Art 15 Abs 1 DBA Deutschland).

2. Keine Betriebsstättenbegründung durch mitbenutzten Server: Wird die Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern eines Werkvertrags (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) ausgeübt, wären die Einkünfte gem Art 7 DBA Deutschland zu beurteilen. Nachdem ein für die Telearbeit verwendeter Server des Auftraggebers nicht in der Verfügungsmacht des Werknehmers steht, begründet dieser auch keine Betriebsstätte des Werknehmers am Ort des Auftraggebers. Somit wären die Einkünfte auch in diesem Fall – mangel...

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