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Aktuelle Verwaltungspraxis im Bereich der nichtselbständigen Arbeit im internationalen Kontext (Art 15 OECD-Musterabkommen)
In der letzten Zeit hatte sich das österreichische BMF im Rahmen des Express-Antwort-Service (EAS) wiederum vermehrt Fragestellungen im Bereich der 183-Tage-Regelung des Art 15 Abs 2 OECD-Musterabkommen zu widmen. Konkret betreffen diese Fragen die Begründung einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat Deutschland, die Funktionsweise der 183-Tage-Zählung im DBA Tschechien sowie – einmal mehr – praktische Umsetzungsüberlegungen im Zusammenhang mit der Arbeitgebereigenschaft bei der Personalgestellung.
Im folgenden Beitrag soll in einem ersten Schritt zunächst die Funktionsweise des Art 15 OECD-Musterabkommen (OECD-MA) dargestellt werden, anhand derer dann in weiterer Folge auf die entsprechende aktuelle österreichische Verwaltungspraxis eingegangen wird.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Art 15 OECD-MA)
Grundregel: Besteuerung der Einkünfte im Ansässigkeitsstaat, außer die Tätigkeit wird im anderen Staat (= Quellenstaat, Tätigkeitsstaat) ausgeübt. Im Fall der Ausübung im anderen Staat, dürfen die Einkünfte insofern ebendort besteuert werden.
Ausnahme: In bestimmten Fällen verbleibt das Besteuerungsrecht auch bei Ausübung der Tätigkeit im anderen Staat dennoch zur Gänze im Ansäss...