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PV-Info 8, August 2012, Seite 22

Änderung der VO (EG) 883/2004 durch VO (EU) 465/2012 mit Wirkung vom 28. 6. 2012

Monika Kunesch

Die letzte Änderung der EU-Sozialrechtsverordnung 883/2004 datiert mit , ist allerdings nach einer langen Entstehungszeit der Durchführungsverordnung (EG) 987/2009 erst mit Wirkung von in Kraft getreten. Die wesentliche Änderung der VO (EG) 883/2004 im Bereich der Bestimmung des sozialversicherungszuständigen Mitgliedstaates im Bereich der Kollisionsnormen bestand in einer stärkeren Bedeutung des wirtschaftlichen Schwerpunkts der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Die Bedeutung dieses Prinzips für die Zuweisung der Sozialversicherungszuständigkeit im Bereich der Kollisionsnormen wurde nunmehr weiter aufgewertet.

Wie bereits mehrfach dargestellt (vgl PV-Info 4/2010, Seite 32 f; PV-Info 11/2010, Seite 26 f; Durchführungsverordnung [EG] 987/2009: PV-Info 4/2010, Seite 32 f), richtetS. 23 sich die Sozialversicherungszuständigkeit in erster Linie danach, in welchem Staat der Arbeitnehmer die Tätigkeit ausübt (sog Territorialitätsprinzip – Art 11 Abs 3 lit a VO [EG] 883/2004). Kommt es aufgrund des Territorialitätsprinzips zu kurzfristigen Änderungen des Versicherungsverlaufs oder zu Mehrfachzuständigkeiten, so sehen Art 12 (Entsendebestimmung) bzw Art 13 (Kollisionsnorm) Ausnahmen vom Territoriali...

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