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PV-Info 8, August 2012, Seite 12

Neues zum Kinderbetreuungsgeld

Christa Kocher

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kann seit bezogen werden und soll einen Ersatz für den Entfall des davor bezogenen Einkommens bieten. Es werden 80 % des Nettoeinkommens der letzten drei Kalendermonate und Sonderzahlungen ersetzt oder 80 % des Wochengeldbezuges, maximal € 66,– täglich. Dafür sind aber auch die Anspruchsvoraussetzungen höher als bei den pauschalen Varianten.

1. Kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld ohne aufrechtes Dienstverhältnis

Neben den allgemeinen Voraussetzungen:

1. Anspruch und Bezug von Familienbeihilfe,

2. gemeinsamer Haushalt mit dem Kind,

3. Elternteil und Kind haben den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland sowie

4. rechtmäßiger Aufenthalt im Inland

müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

a) Der beziehende Elternteil muss in den letzten sechs Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes, für das Kinderbetreuungsgeld bezogen werden soll, durchgehend erwerbstätig gewesen sein (Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als 14 Kalendertagen sind nicht schädlich) und

b) darf keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen haben.

c) Die Zuverdienstgrenze liegt bei maximal € 6.100,– pro Kalenderjahr,

d) während des Bezuges darf keine ...

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