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PV-Info 8, August 2012, Seite 5

NEWS

PV-Info Redaktion

Neuer Lehrberuf im Baugewerbe

Mit Verordnung vom hat das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) den Lehrberuf Gleisbautechnik mit einer Lehrzeit von drei Jahren als befristeten Ausbildungsversuch eingerichtet. Seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) wird demnächst ein bereits ausverhandelter Schulversuchslehrplan erlassen, mit dem im Schuljahr 2012/2013 begonnen werden kann.

Laut Verordnung des BMWFJ kann damit jedenfalls bis in den Lehrberuf eingetreten werden. Nach Beendigung des Ausbildungsversuches entscheidet das ­BMWFJ, ob der Lehrberuf Gleisbautechnik in die Lehrberufsliste übernommen wird.

Inhaltlich baut das Berufsbild des Gleisbautechnikers auf dem Lehrberuf Tiefbauer auf. Die in der Ausbildung zum Tiefbauer absolvierte Lehrzeit wird auf die Lehrzeit des Gleisbautechnikers im Ausmaß des 1. und 2. Lehrjahres angerechnet. Der Umstieg auf eine vierjährige Doppellehre ist damit ebenso möglich.

Berufsbild: Vermessungstätigkeiten sowie Herstell- bzw Wartungsarbeiten im Oberbau, insbesondere von Gleisen und Weichen, bilden den facheinschlägigen Kern der Ausbildung. Dazu zählen ua auch das Herstellen von Fundamenten und von ei...

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