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PV-Info 3, März 2013, Seite 25

Freiwillige Abfertigung oder Zahlung für Verzicht auf Arbeitsleistung?

Mag. Petra Vrignaud ist Managerin bei LeitnerLeitner, Wien.

Petra Vrignaud

In der UFS-Entscheidung vom , RV/0798-W/11, findet der Personalverrechner eine klare Gegenüberstellung der Voraussetzungen für zwei steuerrechtlich unterschiedliche Tatbestände von Zahlungen anlässlich der Beendigung von Dienstverhältnissen: der freiwilligen Abfertigung iSd § 67 Abs 6 EStG einerseits und der Zahlung für Verzicht auf zukünftige Arbeitsleistung iSd § 67 Abs 8 lit b EStG andererseits. Weiters hatte der UFS über die Zuteilung der Besteuerungsrechte an einer Abfindungszahlung für eine in Deutschland und nicht im Ansässigkeitsstaat Österreich ausgeübte Tätigkeit zu entscheiden.

S. 26Sachverhalt

Der österreichische Berufungswerber (Arbeitnehmer) schied nach 28 Dienstjahren zum aus seinem Dienstverhältnis zu einem deutschen Arbeitgeber aus. Er hatte einen unbefristeten Dienstvertrag zu seinem deutschen Arbeitgeber. Das Dienstverhältnis wurde durch Arbeitgeberkündigung unter Einhaltung der vereinbarten sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres gelöst. Der Arbeitnehmer wurde ab Mai 2006 vom Dienst freigestellt.

Basierend auf einer „Ausscheidensvereinbarung zur Frühpensionierung“ erhielt der Arbeitne...

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