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Widerspruchsrecht eines begünstigten Behinderten bei Betriebsübergang
Ein Betriebsübergang bewirkt, dass auch die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf den Erwerber übergehen. In bestimmten Fällen kann der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses jedoch widersprechen. In einer aktuellen Entscheidung befasste sich der OGH mit der Frage, ob bzw inwieweit einem begünstigten Behinderten ein derartiges Widerspruchsrecht zukommt ( ).
Sachverhalt
Der Arbeitnehmer ist begünstigter Behinderter und erhob Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses infolge eines Betriebsübergangs, weil dadurch seine Rechte als begünstigter Behinderter gefährdet seien. Grund dafür war, dass der Erwerber nicht bereit war, eine auf einer Pensionskassen-Betriebsvereinbarung beruhende betriebliche Pensionszusage zu übernehmen. Der Arbeitnehmer klagte Entgeltansprüche gegen den „alten Arbeitgeber“ ein, deren Berechtigung davon abhing, ob er dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses wirksam widersprochen hatte.
Entscheidung des OGH
Der OGH gab der Klage nicht Folge und begründete das wie folgt:
Nach dem AVRAG besteht kein allgemeines Widerspruchsrecht gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses im Zuge eines Betriebsübergangs (