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PV-Info 3, März 2013, Seite 22

Doppelte Besteuerung von im Zuge einer GPLA umqualifizierten Einkünften?

Monika Kunesch

In seinem Erkenntnis vom , 2008/13/0252, hat der VwGH die Vorgehensweise der Abgabenbehörde sowie die Entscheidung des UFS, eine infolge der Arbeitgeberhaftung im Rahmen einer GPLA vom Arbeitgeber übernommene, allerdings nicht vom Arbeitnehmer eingeforderte Lohnsteuer im Rahmen der Veranlagung nicht anzurechnen, bestätigt. Wie Sie eine doppelte Besteuerung infolge einer GPLA vermeiden können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer (= Geschäftsführer, Arbeitnehmer) bezog im Veranlagungsjahr 1997 Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten, darunter auch solche aus nichtselbständiger Arbeit. Der angefochtene Bescheid wurde am erlassen.

Im Jahr 1999 wurden im Zuge einer GPLA die an den Beschwerdeführer ausbezahlten Geschäftsführerbezüge nicht als Einkünfte aus selbständiger Arbeit anerkannt, sondern als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit qualifiziert.

Die entsprechende Lohnsteuernachforderung wurde dem Arbeitgeber aufgrund der Haftung nach § 82 EStGvorgeschrieben . Der Arbeitgeber übernahm die Lohnsteuerzahlung und forderte die Lohnsteuer nicht vom Arbeitnehmer (= Beschwerdeführer) ein.

Der Prüfer veranlasste eine Kontrollmitteilung an das Wohnsitzfinanzamt des A...

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