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PV-Info 3, März 2013, Seite 19

Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Dienstverhältnis im Spiegel der steuerrechtlichen Rechtsprechung

Martin Kuprian

Beschäftigungsverhältnisse sind in der Praxis in unterschiedlichsten Ausprägungen anzutreffen. Dabei ist regelmäßig von Dienstverhältnissen, freien Dienstverhältnissen und Werkverträgen die Rede, und so wird diese Frage auch immer wieder zum Thema bei GPLA-Prüfungen.

Steuerrechtliche Begriffsbestimmungen

Vorweg ist festzuhalten, dass aus steuerlicher Sicht zwischen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (zB aus einem Dienstverhältnis) und anderen Einkünften (aus selbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb, Funktionsgebühren usw) zu unterscheiden ist. Insbesondere der Begriff „freies Dienstverhältnis“ ist dem Steuerrecht fremd, und deshalb kommt es gerade bei derartigen Beschäftigungsverhältnissen zu unterschiedlichen Rechtsansichten betreffend die steuerliche Einstufung.

Für das Bestehen eines Dienstverhältnisses kommt es nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung als Dienstvertrag, freier Dienstvertrag oder als Werkvertrag an. Vielmehr sind die tatsächlich verwirklichten Umstände der Tätigkeit und nicht die vertraglichen Vereinbarungen entscheidend (vgl mit weiteren Nachweisen ). Für die steuerrechtliche Beurteilung ist somit grund...

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