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PV-Info 3, März 2013, Seite 16

Erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossener Pensionskassenvertrag

Andreas Gerhartl

Ein zeitwidrig gekündigter Arbeitnehmer kann im Wege des Schadenersatzes jene Ansprüche geltend machen, die ihm bei ordnungsgemäßer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestanden wären. Der Umfang dieser Ersatzansprüche ist jedoch (ua) durch das Erfordernis des Rechtswidrigkeitszusammenhangs begrenzt. Demnach besteht zB kein Anspruch auf Einbeziehung in einen erst nach (zeitwidriger) Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossenen Pensionskassenvertrag ( ).

Sachverhalt

Der zum (wegen Vorliegens eines bis befristeten Arbeitsvertrages) zeitwidrig gekündigte Arbeitnehmer klagte (in einem Vorprozess) erfolgreich auf Kündigungsentschädigung bis sowie auf Versorgungsleistungen aus der betrieblichen Ruhegeldordnung vom . Seit besteht zwischen dem Arbeitgeber und der Pensionskasse ein Pensionskassenvertrag. Als der Arbeitnehmer (nachdem er vom Bestehen des Pensionskassenvertrages erfahren hatte) den Arbeitgeber im Jahr 2008 ersuchte, ihn ebenfalls in diesen Pensionskassenvertrag einzubeziehen, wurde dies mit der Begründung abgelehnt, dass er nicht mehr zum Kreis der aktiven Arbeitnehmer gehöre.

Der Arbeitnehmer klagte daraufhin auf Einbeziehung in diesen...

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