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Erfahrungen mit dem GFMA-G bei börsenotierten AGs in der Hauptversammlungssaison 2018
Viel wurde über das GFMA-G diskutiert. Wie waren nun bei Wahlen in den Aufsichtsrat der AG die Erfahrungen in der Praxis im ersten Jahr seit Inkrafttreten? Wie haben sich die Gesellschaften, insb der Aufsichtsrat, verhalten? Hat das GFMA-G zu einer deutlichen Erhöhung der Frauenquote im Aufsichtsrat geführt? Kam es oft vor, dass Gesellschaften nicht zur Erfüllung der Quote verpflichtet waren? Dies wird anhand der im Prime Market der Wiener Börse notierten AGs analysiert.
I. Einführung
Über die Geschlechterquote in Vorstand und Aufsichtsrat wurde in den letzten Jahren immer wieder diskutiert. Im Sommer 2017 wurde sehr rasch und ohne das übliche Begutachtungsverfahren (Initiativantrag vom , Beschlussfassung im Nationalrat am ) eine verbindliche Quotenregelung für die davon betroffenen Gesellschaften im Gesetzesrang eingeführt. Über den Anwendungsbereich und die Regelungstechnik des GFMA-G wurde schon geschrieben. Nun wird Rückschau gehalten auf das erste Jahr der Anwendung des Gesetzes und darauf, wie die Erfahrungen in der Praxis tatsächlich waren. Untersucht wurden börsenotierte AGs, deren Aktien im Prime Market der Wiener Börse notiert sind.