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Kein Rückersatz von Ausbildungskosten bei „sinnlosen“ Ausbildungen
Übernimmt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer die Kosten eines „sinnlosen“ Kurses, kann der Arbeitgeber diese Kosten nicht zurückfordern ( ).
Sachverhalt
Der Arbeitnehmer war beim Arbeitgeber in der IT-Abteilung als Angestellter tätig und auf firmeninterne Computernetzwerke und die Vernetzung von Computern spezialisiert. Der Arbeitgeber schlug dem Arbeitnehmer vor, einen „Lotus-Notes-Kurs“ zu besuchen. Bei „Lotus-Notes“ handelt es sich, vereinfacht ausgedrückt, um ein Datenbanksystem. Der Arbeitnehmer hatte im Rahmen seiner bisherigen Tätigkeit in der IT-Abteilung mit diesem System als Anwender zu tun. Der vom Arbeitgeber angeregte Kurs betraf jedoch nicht die Anwendung dieses Datenbanksystems, sondern die Systemadministration. Im Unterschied zu bloßen Anwendern haben Administratoren Zugriff auf das System selbst. Die Besonderheit bestand darin, dass der Arbeitgeber die Administration der Datenbank in der IT-Abteilung gar nicht selbst vornahm, sondern dafür eine andere Gesellschaft beauftragte. Der Arbeitnehmer selbst hatte keinerlei Administratorenrechte in Bezug auf das bestehende Datenbanksystem, und dies war (offensichtlich) auch nicht geplant. D...