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Reminder: Einkommensbericht 2012 bis Ende März 2013
Für Arbeitgeber, die dauernd mehr als 250 und weniger als 501 Arbeitnehmer beschäftigen, tritt die Verpflichtung zur Erstellung eines Einkommensberichts nach § 11a Gleichbehandlungsgesetz mit in Kraft; der Bericht ist für das Jahr 2012 zu erstellen und bis Ende März 2013 an den Betriebsrat zu übermitteln (siehe ausführlich PV-Info 4/2011, Seite 11 f). Da der Einkommensbericht alle zwei Jahre zu erstellen ist, sind auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern, die 2011 erstmals (für 2010) den Bericht erstellt haben, wieder verpflichtet, den Bericht (nun für 2012) zur Verfügung zu stellen.