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PV-Info 3, März 2013, Seite 5

Pendlerpauschale „neu“

PV-Info Redaktion

Der Nationalrat hat am die Neuregelung des Pendlerpauschales (siehe zur Regierungsvorlage bereits PV-Info 1/2013, Seite 5) mit folgenden Klarstellungen bzw Inkrafttretensbestimmungen beschlossen

  • Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze hat der Arbeitnehmer die Wahl, der Strecke für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder den nächstgelegenen Wohnsitz oder den Familienwohnsitz zugrunde zu legen.

  • Bei Berücksichtigung von Werbungskosten für Familienheimfahrten (allenfalls begrenzt mit dem höchsten Pendlerpauschale) besteht für diese Strecke kein Anspruch auf Pendlerpauschale.

  • Pro Arbeitnehmer steht bei mehreren Arbeitsstätten max ein Pendlerpauschale in vollem Ausmaß zu.

  • Inkrafttreten rückwirkend mit .

  • In der Lohnverrechnung hat die Aufrollung bis spätestens zu erfolgen.

  • Für Arbeitnehmer mit PKW-Sachbezug entfällt das Pendlerpauschale ab .

PV-Info informiert Sie detailliert in der April-Ausgabe.

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