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Pendlerpauschale „neu“
Der Nationalrat hat am die Neuregelung des Pendlerpauschales (siehe zur Regierungsvorlage bereits PV-Info 1/2013, Seite 5) mit folgenden Klarstellungen bzw Inkrafttretensbestimmungen beschlossen
Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze hat der Arbeitnehmer die Wahl, der Strecke für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder den nächstgelegenen Wohnsitz oder den Familienwohnsitz zugrunde zu legen.
Bei Berücksichtigung von Werbungskosten für Familienheimfahrten (allenfalls begrenzt mit dem höchsten Pendlerpauschale) besteht für diese Strecke kein Anspruch auf Pendlerpauschale.
Pro Arbeitnehmer steht bei mehreren Arbeitsstätten max ein Pendlerpauschale in vollem Ausmaß zu.
Inkrafttreten rückwirkend mit .
In der Lohnverrechnung hat die Aufrollung bis spätestens zu erfolgen.
Für Arbeitnehmer mit PKW-Sachbezug entfällt das Pendlerpauschale ab .
PV-Info informiert Sie detailliert in der April-Ausgabe.