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GesRZ 6, Dezember 2018, Seite 337

Europäisches Konzernrecht

Thomas Ratka

Die Entstehung grenzüberschreitender Konzerne wird innerhalb des EU-Binnenmarktes von der als Beschränkungsverbot zu qualifizierenden sekundären Niederlassungsfreiheit, welche ua die Gründung von Tochtergesellschaften erfasst, gefördert. Das kann man begrüßen („Der Konzern ist einer der wichtigsten Motoren des wirtschaftlichen Zusammenwachsens Europas“) oder (angesichts wettbewerbsverzerrender steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten) kritisieren. Trotz der hohen Bedeutung der Materie hat die EU – außer im Bereich des Konzernrechnungslegungsrechts – indes bislang nur wenig flankierende konzernrechtliche Harmonisierungen zustande gebracht, wenngleich sich vor allem in Aktionsplänen der Europäischen Kommission immer wieder (dann letztendlich nicht umgesetzte) Vorhaben und Absichtserklärungen finden. Indes setzen sich zahlreiche Expertengruppen mit der Thematik auseinander.

I. Jüngste Vorschläge von Expertengruppen

In letzter Zeit haben einige Initiativen auf Expertenebene Aufsehen erregt: Das „Forum Europaeum Konzernrecht“ schlug eine europäische Positivierung der (französischen) „Rozenblum-Doktrin“ vor, welche Geschäftsleitungsorganen von Tochtergesellschaften unter gewissen Bedingungen ...

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