Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zulässigkeit der Besteuerung einer Pensionsabfindung als Vergleichssumme
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hatte sich der UFS damit auseinanderzusetzen, ob eine Zahlung für eine Pensionsabfindung als Vergleichssumme nach § 67 Abs 8 lit a EStG besteuert werden kann ().
Sachverhalt
Im Rahmen seiner ehemals nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auszahlung einer Firmenpension erworben. In dem hierüber im Jahr 1978 abgeschlossenen Vertrag wurde unter anderem vereinbart, dass die Pension monatsweise auf Lebensdauer ausbezahlt wird. Im Fall einer wirtschaftlichen Notlage der Arbeitgeberin könnten die Pensionszahlungen gekürzt bzw eingestellt werden. Die Abfindung der Pension war vertraglich nicht vorgesehen.
Infolge wirtschaftlicher Probleme wurden die Pensionszahlungen eingestellt und ein außergerichtlicher Vergleich angestrebt.
S. 23Nach diversem Schriftverkehr wurde eine Einigung erzielt, dass dem früheren Geschäftsführer für seine Zustimmung zum Vergleich insgesamt ein Betrag von € 186.489,– (angebotene Quote von 20 % von € 44.622,60 und „Restzahlung von dritter Seite“ von € 141.867,–) zu überweisen sei.
Entscheidung
Der UFS wies darauf hin, dass bereits in der Entscheidung vom , RV/1486-W/06 , zu...