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PV-Info 3, März 2012, Seite 19

Dienstvertrag schlägt Gewerbeschein

Mag. Christa Kocher

Hielten ursprünglich vor allem freie Dienstverträge und Werkverträge den Überprüfungen der GKK nicht stand und entpuppten sich als echte Dienstverträge, werden diesbezüglich nunmehr verstärkt auch Inhaber von Gewerbescheinen überprüft. Der VwGH ortet nicht selten die Verschleierung eines Dienstverhältnisses durch Missbrauch der Gewerbeordnung ( und 2010/08/0089).

Grundsätzlich kommt einem Vertrag die Vermutung der Richtigkeit zu. Erst wenn die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung vom Vertrag abweicht, ist nicht mehr der Vertrag maßgeblich, sondern die wahren Verhältnisse sind entscheidend.

Abgrenzung Dienstvertrag – Werkvertrag

Wird eine Tätigkeit in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit erbracht, liegt trotz Abschluss eines Werkvertrags ein Dienstvertrag vor. Eine selbständige Tätigkeit aufgrund eines Gewerbescheins ist gegenüber dem Dienstvertrag nachrangig ; dies auch dann, wenn die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber denen der selbständigen Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegen. Bei der Abgrenzung des Dienstvertrags einerseits und des Werkvertrags andererseits kommt es darauf an, ob sich jemand auf gewiss...

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