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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
KommSt-Info des BMF
Die Information des BMF zum KommStG (BMF-Info vom , BMF-010222/0260-VI/7/2011) wurde basierend auf der Rechtsprechung sowie den Gesetzesmaterialien aktualisiert und gilt ab (bzw ab ). Folgende Änderungen bzw Ergänzungen wurden vorgenommen:
KommSt-Pflicht hinsichtlich Vortragstätigkeit als freier Dienstnehmer (Rz 5).
Konkretisierung der geldwerten Vorteile für die Bruttoarbeitslöhne (Rz 58).
Ermittlung der
KommSt-Bemessungsgrundlage
für die
begünstigte Auslandstätigkeit
gem
idF AbgÄG 2011 (sog
„Dauerregelung“
, außerhalb der 400-km-Grenze; siehe
PV-Info
9/2011, Seite 10 f;
PV-Info
2/2012, Seite 13 f):
Sind die Voraussetzungen nach § 3 Abs 1 Z 10 EStG erfüllt, sind nur 40 % der laufenden Auslandsbezüge KommSt-pflichtig.
Die im Bereich der Lohnsteuer vorgesehene Beschränkung mit der Höchstbeitragsgrundlage gilt nicht für die Kommunalsteuer.
Die sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs 1 und 2 EStG zählen immer zur KommSt-Bemessungsgrundlage (Rz 77a). 1)
1) Aufgrund des identen Gesetzeswortlauts muss dies wohl auch für den Dienstgeberbeitrag zum FLAF und für den Zuschlag zum DB gelten.