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PV-Info, Dezember 2012, Seite 6

NEWS

PV-Info Redaktion

Änderung des BMSVG – Vollübertritt zeitlich unbefristet möglich

Mit dem Pensionsfonds-Überleitungsgesetz , Regierungsvorlage vom , 1992 BlgNR 24. GP, das sich grundsätzlich mit der Überführung der Wohlfahrtseinrichtungen der Ziviltechniker in das Sozialversicherungssystem der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen befasst, soll auch die Befristung der Zulässigkeit zur Übertragung von Abfertigungsanwartschaften aus dem System der Abfertigung „alt“ ( Vollübertritt nach § 47 Abs 3 BMSVG) in das betriebliche Vorsorgekassensystem ersatzlos mit Ablauf des entfallen und damit gewährleistet sein, dass auch nach Jahresende 2012 der Vollübertritt ins System der Abfertigung „neu“ zeitlich unbefristet möglich ist (die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten).

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