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GesRZ 6, Dezember 2018, Seite 331

Résumé-Protokoll des Fachgesprächs „Aktuelles zum Stiftungsrecht“

Zentrum für Stiftungsrecht

Am fand an der Wirtschaftsuniversität Wien zum 13. Mal ein Fachgespräch zum Stiftungsrecht statt, um maßgebliche Rechtsfragen des Stiftungsrechts, die durch Entscheidungen des OGH und von Oberlandesgerichten aufgeworfen worden waren, zu besprechen. Die Diskussion wurde von Dr. Iris Stortecky, Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss und RA Dr. Robert Briem vorbereitet und moderiert. Ausdrücklich soll – wie stets – darauf hingewiesen werden, dass aus dem Protokoll nicht abgeleitet werden kann und soll, dass die Firmenbuchgerichte oder die anderen Gerichte die im Rahmen der Diskussion erarbeiteten Ergebnisse auf künftige Fälle anwenden und sich daran halten werden. Ziel der intensiven Diskussion war und ist es, Argumente und Begründungen für die einzelnen Regelungen aufzuhellen, deren Wirkungen für die Praxis auszuleuchten und schließlich sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten zu zeigen.

I. Änderung der Stiftungserklärung

1. Antragsrecht des Stifters oder der Stiftermehrheit?

1.1. In einer Stiftermehrheit muss das Änderungsrecht den Stiftern nicht gleichmäßig zugeordnet werden, vielmehr kann es – allenfalls zeitlich gestaffelt – einem oder einzelnen Stiftern zugeordnet werden. Nur diesem...

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