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IRZ 3, März 2013, Seite 103

Konsolidierung von gemeinnützigen Organisationen

Claus Koss, Beatrice Meyer und Daniel Zöbeli

Die Begriffe „Gemeinnützige Organisation” und „Konsolidierung” zusammen in einer Überschrift mögen auf den ersten Blick als Widerspruch erscheinen. Denn gemeinnützige Organisationen – darunter fallen in erster Linie Stiftungen und Vereine, die karitative Leistungen zugunsten Dritter erbringen – gelten gemeinhin nicht als besonders transparente Organisationen. Während Rechnungslegungspflichten in der Schweiz inzwischen rechtsformneutral sind, wurden in Deutschland Stiftungen als Mittel gegen die handelsrechtliche Offenlegung empfohlen. Als aber die Konsolidierungsvorschriften im deutschen HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geändert wurden, fragte ein Fachaufsatz, ob jetzt eine Welle von Konzernabschlüssen für Vereine in Deutschland drohe?

Die Position der Autoren des vorliegenden Beitrags ist klar: Für gemeinnützige Organisationen darf es keine Sonderregeln zur Rechnungslegung geben! In dem seit 2013 verpflichtend anzuwendenden IFRS 10 sehen sie eine Alternative zu den nationalen Vorschriften für die Konsolidierung von gemeinnützigen Organisationen.

Die Methode der Konsolidierung gilt gemeinhin als Ausdruck der Transparenz von Konzernen. Denn durch die Konsolidie...

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