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Bilanzierung von Dienstbarkeiten nach IFRS 16
Dienstbarkeiten in Form von Wege- und Leitungsrechten sind z.B. in der Energie- oder Telekommunikationsbranche erforderlich, um operativ tätig zu sein. Windkraftanlagen, Gasspeicher, Fernleitungsnetze und Funkmasten sind typische Vermögenswerte, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Wartung eine Teilnutzung fremder Grundstücke notwendig werden lassen. Hauptanliegen des Beitrages ist es, eine sachgerechte Abbildung von Dienstbarkeiten sowohl auf Basis des ökonomischen Konzepts der IFRS-Leasingbilanzierung als auch auf Grundlage der rechtlichen Systematisierung abzuleiten. Dienstbarkeiten werden – je nach vertraglicher Ausgestaltung – im Jahresabschluss als Leasingvertrag, als Anschaffungsnebenkosten oder als Aufwand bzw. Vermögenswert berücksichtigt. Weiterhin sind auch die vom IASB gewährten Erstanwendungsoptionen für die Bilanzierung von Dienstbarkeiten ausschlaggebend.
1. Einleitung
Die Implementierung von IFRS 16 wurde mit Erstellung des ersten Quartalsabschlusses im Geschäftsjahr 2019 für externe Adressaten erstmals offensichtlich. Zahlreiche Detailprobleme, die sowohl in der praktischen Anwendung noch nicht abschließend geklärt sind als auch in der theoretischen Analyse teilwe...