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Neuregelung der Abbildung von Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss – Übergang von der Quotenkonsolidierung zur Equity-Bewertung
Im Mai 2011 veröffentlichte das IASB neben IFRS 10 und IFRS 12 auch die verabschiedete Fassung von IFRS 11 – Joint Arrangements. IFRS 11 ersetzt den bislang anzuwendenden Standard IAS 31 und schafft durch eine Neustrukturierung der Bilanzierungsweise von Joint Arrangements das bislang bestehende Wahlrecht zwischen Quotenkonsolidierung und Equity-Bewertung ab.
Die erstmalige Anwendung von IFRS 11 ist gemäß den Regelungen des Standards für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, verpflichtend; eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern diese sich auf alle überarbeiteten Standards zur Konzernrechnungslegung erstreckt. Innerhalb der EU besteht eine Anwendungspflicht im Rahmen der endorsed IFRS ab Anfang 2014. Dabei sind die in IFRS 11 getroffenen Übergangsvorschriften für die erstmalige Anwendung zu beachten, die im Folgenden an einem Beispiel veranschaulicht werden.
1. Abbildung von Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss
Eine gemeinschaftliche Vereinbarung (Joint Arrangement) liegt dann vor, wenn durch zwei oder mehrere Parteien eine gemeinschaftliche Kontrolle ausgeübt wird. IFRS 11 differenziert bei gemeinschaftlichen Vereinbarungen weiter zwischen
gemeinschaftlic...