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IRZ 5, Mai 2023, Seite 247

Qualitative Angabeerfordernisse über die Konformitätsprüfung gem. Taxonomie-VO für Nicht-Finanzunternehmen – ein praxisorientiertes Beispiel

Boris Kasapovic und Dennis Pietzka

Nicht-Finanzunternehmen, die nach dem ihre nicht-finanziellen Erklärungen bzw. Berichte veröffentlichen, haben erstmalig Informationen zur Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftsaktivitäten offenzulegen. Zwar enthält die Offenlegungsverordnung Konkretisierungen zu den darzulegenden KPIs, allerdings bleibt sie hinsichtlich der qualitativen Angabeerfordernisse im Zusammenhang mit der Beurteilung der technischen Bewertungskriterien vage. Eine transparente Erläuterung der dreistufigen Konformitätsprüfung ist allerdings dennoch geboten.

Die der qualitativen Berichterstattung immanenten Aspekte sollen im Zuge des vorliegenden Beitrags insbesondere mithilfe eines praxisorientierten Beispiels dargelegt werden.

1. Die EU-Taxonomie im Überblick

Die Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO) ist ein vom europäischen Gesetzgeber erlassenes Rahmenwerk, um Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken und damit zur Klimaneutralität der EU bis spätestens 2050 beizutragen.

Die in der EU-Taxonomie enthaltenen Wirtschaftsaktivitäten (economic activities) stellen Tätigkeiten dar, die durch die Erfüllung bestimmter technischer Bewertungskriterien als „ökologisch nachhaltig“ bzw. taxon...

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