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IRZ 5, Mai 2023, Seite 203

Liebe Leserinnen und Leser,

//pragmatisch. Die EU gilt als Vorreiter der freiwilligen Einführung der OECD-Mindeststeuer. Die sog. Säule-2-Regeln (Pillar 2) sehen ein koordiniertes System vor, das sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro in jedem Rechtskreis, in dem sie tätig sind, eine Mindeststeuer von 15% auf die dort erzielten Einkünfte zahlen. Da die entsprechende Top-up Tax (Ergänzungssteuer) i.d.R. die Definition der Ertragsteuern nach IAS 12.2 erfüllt, stellt sich die Frage nach ihrem Ausweis im IFRS-Anhang.

[i]Ertragsteuer im Lichte der OECD-Mindeststeuer

Um auf Bedenken hinsichtlich möglicher noch ungeklärter Auswirkungen der OECD-Modellregeln zu reagieren, hat der IASB deshalb am den Exposure Draft ED/2023/1 „International Tax Reform – Pillar Two Model Rules. Proposed amendments to IAS 12“ veröffentlicht und schlägt damit eine temporäre Ausnahme für die Bilanzierung latenter Steuern vor, sofern diese aus Ertragsteuern im Zusammenhang mit den Säule-2-Regeln (Pillar Two Model Rules) der OECD bestehen. Gedacht als pragmatische Lösung, gibt es aber auch Zweifel daran, dass die vorgeschlagenen Angabepflichten, die Unternehmen bereits vor dem Inkrafttreten der Säule-2-Vorschriften befo...

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