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IRZ 6, Juni 2023, Seite 283

Ausweis und Bewertung von Veräußerungsgruppen und aufgegebenen Geschäftsbereichen in der IFRS-Rechnungslegung – eine Fallstudie

Hanno Kirsch

IFRS 5 sieht besondere bilanzielle Ausweis- und Bewertungsvorschriften für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte bzw. Veräußerungsgruppen vor. Demgegenüber verlangen die Mindestgliederungsvorschriften zur GuV einen gesonderten Ausweis der Ergebnisbeiträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen. Die Begriffe „Veräußerungsgruppen“ und „aufgegebene Geschäftsbereiche“ sind zwar voneinander unabhängig, weisen jedoch einen erheblichen Überschneidungsbereich auf. Der vorliegende Beitrag zeigt an einem Fallbeispiel zum einen das komplexe Zusammenspiel der besonderen Bewertungsvorschriften für die Veräußerungsgruppen mit den allgemeinen IFRS-Bewertungsnormen auf und zum anderen die hiervon unabhängigen Ausweisvorschriften in Bilanz und Ergebnisrechnung für abgehende Geschäftsaktivitäten.

1. Einleitung

IFRS 5 schreibt in der Bilanz einen gesonderten Ausweis der Vermögenswerte und Schulden vor, die den als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppen zugeordnet sind. IFRS 5.4 sowie IFRS 5.Appendix A definieren eine Veräußerungsgruppe als eine Gruppe von Vermögenswerten, die gemeinsam in einer einzigen Transaktion durch Verkauf oder durch andere der Veräußerung gleichge...

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