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GesRZ 6, Dezember 2018, Seite 318

Reform der österreichischen Finanzmarktaufsicht

Am beschloss der Ministerrat den Antrag des BMF betreffend die Reform der österreichischen Finanzmarktaufsicht ( BMF-280806/0016-GS/VB/2018, online abrufbar unter https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/1094927/36_31_mrv.pdf/d78d7b0b-4877-43ef-843d-bb4c95fa34fd). Gemäß dem Antrag wird dem BMF der Auftrag erteilt, eine entsprechende Gesetzesvorlage einzubringen. Die Reform soll in zwei Schritten erfolgen:

  • Bis Mitte des Jahres 2019 sollen die Grundsätze und Zuständigkeiten sowie Detailumsetzungen in allen aufsichtsrelevanten Materiengesetzen erfolgen.

  • Bis Ende des Jahres 2019 sollen die organisatorischen Änderungen in FMA, OeNB und BMF umgesetzt und in Kraft sein.

Inhaltlich zielt die Reform auf eine Vereinfachung der Aufsichtsstrukturen ab. Durch die umfassenden Regulierungen nach der Finanzkrise sei ein „bürokratischer Apparat“ geschaffen worden, der „Ineffizienzen beinhaltet, langsame und komplexe Entscheidungsprozesse befördert sowie mangelnde Rechtssicherheit ... aufweist.“ Ziel der Reform ist es, Doppelgleisigkeiten abzubauen sowie die Serviceorientierung („Beraten statt Strafen“) zu stärken.

Dies soll in mehreren Schritten erfolgen. Einerseits...

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