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IRZ 7-8, Juli 2013, Seite 265

Nachrichten zu IFRS und US-GAAP

1. IASB

Begrenzte Änderungen der Angabepflichten zum erzielbaren Betrag gem. IAS 36

Am hat der IASB begrenzte Änderungen zu „Angaben zum erzielbaren Betrag bei nicht-finanziellen Vermögenswerten (Änderungen zu IAS 36)” veröffentlicht. Die Neuerungen wurden notwendig, weil eine Folgeänderung des IAS 36 Wertminderungen von Vermögenswerten im Rahmen der Veröffentlichung von IFRS 13 Bemessung zum beizulegenden Zeitwert weiter als ursprünglich beabsichtigt gefasst wurde. Mit den nunmehr veröffentlichten Änderungen stellt der IASB klar, dass – entsprechend seiner ursprünglichen Absicht – der erzielbare Betrag nur für diejenigen Vermögenswerte (inkl. Geschäfts- oder Firmenwerte) oder zahlungsmittelgenerierende Einheiten anzugeben ist, für die in der Berichtsperiode eine Wertminderung oder Wertaufholung erfasst wurde. Sofern der erzielbare Betrag dabei auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten basiert, werden zusätzlich die folgenden Angaben gefordert:

das Level der Fair Value-Hierarchie gem. IFRS 13, dem der Vermögenswert oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit insgesamt zugeordnet wurde;

für Fair Value-Bewertungen der Level 2 und 3: Beschreibung der Bewert...

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