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Bilanzierung unechter Pensionsgeschäfte nach HGB und IFRS
Neben der klassischen Fremdfinanzierung über Kredite, der Eigenkapital-Finanzierung und den Mezzanine-Finanzierungsformen (Genussrechte, stille Beteiligungen, Wandel- oder Optionsanleihen, partiarische Darlehen) bestehen noch andere Finanzierungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen. Eine nicht sonderlich bekannte Finanzierungsart ist das unechte Pensionsgeschäft mit Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr einer Gesellschaft mit einem Kreditinstitut.
Nachfolgend beschreiben die Autoren das grundlegende wirtschaftliche Konzept, um anschließend die Bilanzierung in der Handelsbilanz (und in der Steuerbilanz) sowie nach den IFRS zu erläutern.
1. Rechtliche Grundlagen
Anders als bei wirtschaftlich vergleichbaren Gestaltungen wie Leasing, Factoring und Wertpapierdarlehen gibt es für die Wertpapierpensionsgeschäfte eine Legaldefinition in § 340b Abs. 1 HGB:
„Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die ein Kreditinstitut oder der Kunde eines Kreditinstituts (Pensionsgeber) ihm gehörende Vermögensgegenstände einem anderen Kreditinstitut oder einem seiner Kunden (Pensionsnehmer) gegen Zahlung eines Betrags überträgt und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass die Vermöge...