Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IRZ 11, November 2017, Seite 467

Erfahrungen der OePR aus dem Enforcement 2016 in Österreich

Roman Rohatschek

Die OePR hat ihre Tätigkeit im September 2013 aufgenommen und führt in Österreich das Enforcement – vergleichbar mit der DPR – auf der ersten Stufe durch. Den ersten Prüfungen wurden Abschlüsse unterzogen, die am oder nach dem beginnen. Nachfolgend wird eine Übersicht über die Prüftätigkeit im Jahr 2016 und Erfahrungswerte gegeben und es werden in diesem Zusammenhang kritische Standardvorgaben aufgezeigt.

1. Gesetzliche Grundlagen

In Österreich wurde ein dem deutschen System nachgebildetes zweistufiges Enforcement-Verfahren implementiert. Der gesetzliche Aufbau ist dadurch geprägt, dass die Regelungen und Sicherstellung des Enforcement gewährleistet wird, wenn eine Prüfstelle anerkannt und auch wenn eine solche nicht anerkannt wird. „Die vorgesehene Konstruktion gewährleistet, dass auch dann, wenn es nicht zu der Gründung und Anerkennung eines Vereins als Prüfstelle kommt, ein in sich geschlossenes Verfahren zur Durchführung der Rechnungslegungsprüfung durch die FMA zu Verfügung steht.“ Dementsprechend sind in den §§ 1 und 2 RL-KG (Rechnungslegungs-Kontrollgesetz) die allgemeinen Bestimmungen festgehalten. Die §§ 3 und 8 ff. RL-KG sind anzuwenden, wenn eine Prüfstelle best...

Daten werden geladen...