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IRZ 11, November 2017, Seite 461

Berücksichtigung der Risikoübernahme durch Arbeitnehmer unter

Überschätzung von Vorsorgeverpflichtungen aus Schweizer Pensionskassen

Erich Meier und Lukas Müller

Mit der Überarbeitung von IAS 19 hat das International Accounting Standards Board (IASB) im Sommer 2011 erstmals den Begriff des Risk-Sharing in den Standard eingeführt. Obwohl das Regelwerk bereits seit Januar 2013 verpflichtend anzuwenden ist, herrscht in der Schweiz nach wie vor große Unsicherheit zu den genauen Auswirkungen und v.a. zur konkreten Anwendung dieser Vorschriften. Der nachfolgende Beitrag fasst die zentralen Eigenheiten der Risikoübernahme durch Arbeitnehmer in einem Schweizer Vorsorgeplan zusammen und zeigt den aktuellen Stand der Umsetzung von Risk-Sharing auf.

1. Einleitung

Der Präsident des IASB, Hans Hoogervorst, scheint einen guten Informanten in der Schweiz zu haben. Auf jeden Fall weiß er, wo den IFRS-Anwendern hierzulande der Schuh drückt: Als er anlässlich der IFRS Foundation Conference im Juni 2016 mit den Medien sprach, kam er relativ rasch auf die Bilanzierung von Vorsorgeverpflichtungen zu sprechen. Das anhaltende Tiefzinsumfeld – verstärkt durch die steigende Lebenserwartung – lässt die Vorsorgeverpflichtungen in den Büchern der Schweizer Konzerne regelrecht explodieren. So sank beispielsweise der Referenzzinssatz der Schweizerischen Kammer der Pension...

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