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IRZ 11, November 2017, Seite 442

Grundlagen der Währungsumrechnung im Konzernabschluss nach nationalen und internationalen Normen

Julia Busch und Christian Zwirner

Aufgrund der Internationalisierung der Kapital- und Gütermärkte schließen Unternehmen zum einen zunehmend Geschäfte in fremder Währung ab und erweitern zum anderen ihren Konsolidierungskreis über die Landesgrenzen hinaus. Daraus ergibt sich die Frage, wie Fremdwährungsgeschäfte im Jahres- bzw. Konzernabschluss zu erfassen und die Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierter Unternehmen richtig umzurechnen und in den Konzernabschluss des inländischen Mutterunternehmens einzubeziehen sind.

Für die Rechnungslegung nach IFRS enthält IAS 21 detaillierte Vorschriften zur Währungsumrechnung im Jahres- und Konzernabschluss. Geprägt sind diese vom Konzept der funktionalen Währung. Für die handelsrechtliche Rechnungslegung finden sich die Regelungen zur Währungsumrechnung in § 256a HGB für den Jahresabschluss und in § 308a HGB für die Währungsumrechnung von Tochterunternehmen im Konzernabschluss. Diese Vorschriften werden ergänzt bzw. interpretiert durch die Standards des DRSC. Nachdem DRS 14 zur Währungsumrechnung nach Inkrafttreten der Regelungen in §§ 256a, 308a HGB aufgehoben wurde, hat das DRSC nun mit E-DRS 33 einen neuen Standardentwurf zur Wä...

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