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IRZ 11, November 2018, Seite 479

IFRS 16 – Leasing von Immobilien nach IFRS und Obligationenrecht

Marco Passardi und John Davidson

Mit Beginn des Jahres 2019 tritt der neue Standard IFRS 16 in Kraft. Dieser wird für die bilanzielle Abbildung des Immobilienleasings von Bedeutung sein. Mit dem neuen Standard dürfte es auch aufseiten der Leasingnehmer zu einer forcierten Bilanzierung der Leasingverträge kommen. Im Weiteren wird zudem im Rahmen der steuerrechtlichen Maßgeblichkeit eine bilanzielle Erfassung im obligationenrechtlichen Abschluss möglich sein; somit wird IFRS 16 faktisch auch im Handelsrecht seine Spuren hinterlassen können.

1. Einleitung

Am wird ein neuer Standard (IFRS 16) in Kraft gesetzt werden – zehn Jahre nach der Veröffentlichung des ursprünglichen Diskussionspapiers zur Thematik (2009) sowie der Vorlage von zwei Entwürfen zum neuen Standard (August 2010 und Mai 2013). IFRS 16 ist somit der Abschluss eines seit zehn Jahren sich in Arbeit befindlichen Projekts zur (forcierten) Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Der vorliegende Beitrag bezweckt, die Unterschiede zwischen den bisherigen Standards zur Leasingbilanzierung und dem neuen IFRS 16 in Bezug auf die Abbildung des Immobilienleasings zu illustrieren.

Die bisherigen Regelungen fanden sich in IAS 17 samt dazugehörigen Interpretatio...

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