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Zwingende Schätzung und Inventarisierung auf Antrag des Noterben
iFamZ 2013/113
Bei der Entscheidung über den Antrag des Noterben auf Inventarisierung und Schätzung des Nachlasses ist nur dessen Eigenschaft als Noterbe zu prüfen, nicht aber, ob die Pflichtteilsforderung, etwa durch Verjährung, erloschen ist. Diese Prüfung bleibt dem Pflichtteilsprozess vorbehalten.
Die beiden Noterbinnen hatten dem Erblasser gegenüber mit Notariatsakt vom 5 .9. 2007 auf ihre Pflichtteile hinsichtlich der Liegenschaft EZ X verzichtet, beantragten aber (trotzdem) die Schätzung dieser Liegenschaft mit Hinweis auf getätigte Investitionen des Erblassers. Die Erbin sprach sich im Hinblick auf den ohnehin bereits anhängigen Pflichtteilsprozess gegen die Schätzung aus. Die Pflichtteilsberechtigten argumentierten, der Verzicht umfasse nicht nachträglich getätigte Investitionen in diese Liegenschaft.
Das Erstgericht wies den Antrag auf Schätzung der Liegenschaft unter Hinweis auf den diesbezüglichen partiellen Pflichtteilsverzicht ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung.
Der OGH erkannte den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig und auch berechtigt:
Stellt ein volljähriger Noterbe einen Antrag auf Inventarisierung und Schätzung des Nachlasses, i...