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iFamZ 3, Juni 2013, Seite 153

Bestellung des Separationskurators auch mit einer einstweiligen Anordnung

iFamZ 2013/111

§ 175 AußStrG, § 812 ABGB

Für die Bestellung eines Separationskurators gem § 175 AußStrG ist nicht erforderlich, dass über einen Antrag auf Absonderung des Nachlasses bereits mit Beschluss entschieden wurde oder dass ein solcher Beschluss bereits rechtskräftig wäre. Vielmehr kann das Gericht auch mit einer Art einstweiligen Anordnung schon vor Beschlussfassung über den Separationsantrag dem Erben die Verwaltung und Benützung des Verlassenschaftsvermögens entziehen und einen Separationskurator bestellen.

Rubrik betreut von: Wilhelm Tschugguel
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