Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bestellung des Separationskurators auch mit einer einstweiligen Anordnung
iFamZ 2013/111
Für die Bestellung eines Separationskurators gem § 175 AußStrG ist nicht erforderlich, dass über einen Antrag auf Absonderung des Nachlasses bereits mit Beschluss entschieden wurde oder dass ein solcher Beschluss bereits rechtskräftig wäre. Vielmehr kann das Gericht auch mit einer Art einstweiligen Anordnung schon vor Beschlussfassung über den Separationsantrag dem Erben die Verwaltung und Benützung des Verlassenschaftsvermögens entziehen und einen Separationskurator bestellen.